Gebrauchtsoftware im Fokus: Frequently Asked Questions 

Mit gebrauchter Software IT-Kosten senken - die meist gestellten Fragen 

Mit gebrauchter Software die IT-Kosten senken – ist das so einfach, wie es klingt? Die kurze Antwort lautet: ja. Dennoch nähern sich viele Verantwortliche dem Thema immer noch nur zögernd. Nach wie vor besteht großer Beratungsbedarf. Deshalb werden hier die meistgestellten Fragen beantwortet. 
Kein Unternehmen hat Geld zu verschenken. Doch wo können Kosten eingespart werden? Eine clevere Lösung ist es, den Rotstift beim Software-Kauf anzusetzen. Denn hier ergeben sich große Einsparpotenziale, ohne dass dabei Qualitätsverluste befürchtet werden müssen – mit gebrauchter Software. In viele Unternehmen und Behörden sind die Standardlösungen des US-Konzerns Microsoft im Einsatz. Hier lohnt sich das Abwägen zwischen dem Erwerb gebrauchter Lizenzen und der Anschaffung des neuesten Pakets. Denn gebrauchte Software gibt es zu weitaus günstigeren Preisen als Neuware. 
Oft benötigen Anwender für ihren Arbeitsalltag nur einen Bruchteil der Funktionalitäten der Bürosoftware. Meist reichen Microsoft Word und Excel aus, um die anfallenden Aufgaben zu erfüllen. Doch sinnvolle Verbesserungen haben diese Programme zuletzt lange nicht erfahren, da sie seit Jahren praktisch ausgereift sind. Es macht somit keinen Unterschied, ob die neueste oder die Word-Version von 2016 eingesetzt wird. Zudem fallen auf diese Weise zeit- und kostenintensive Schulungsmaßnahmen weg.
FAQ – die wichtigsten Fragen zu Gebrauchtsoftware 
Doch ist diese Sparmaßnahme tatsächlich legal? Diese Frage gehört zu den meistgestellten, wenn es um das Thema Second-Hand-Software geht. Weitere „FAQs“ in diesem Zusammenhang sind: 
  • Worauf muss beim Erwerb von Gebrauchtsoftware geachtet werden? 
  • Für wen ist Gebrauchtsoftware geeignet bzw. nicht geeignet und welche Software wird am häufigsten gebraucht gekauft? 
  • Stehen für Nutzer von gebrauchter Software auch Patches zur Verfügung? 

Hier gibt es die Antworten. 
Die grundlegende Frage nach der Legalität von Transfer und Handel gebrauchter Softwarelizenzen lässt sich schnell und klar beantworten: Ja, es ist legal, Gebrauchtsoftware zu handeln und zu nutzen. Dies wurde mehrfach von EuGH und BGH bestätigt. Begründet wird dies mit dem Erschöpfungsgrundsatz, der im Urheberecht verankert ist. Er besagt, dass der Softwarehersteller in dem Augenblick, in dem er die Software in den Verkehr gibt, seine Möglichkeiten erschöpft hat, auf den weiteren Vertriebsweg Einfluss zu nehmen.
Worauf muss beim Erwerb von Gebrauchtsoftware geachtet werden? 
Hierbei müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein: So muss der Gebrauchtsoftwarehändler nachweisen, dass die Lizenzen vom Vorbesitzer innerhalb der EU als Originallizenz und zur zeitlich unbeschränkten Nutzung erworben wurden. Außerdem muss er die Garantie erbringen, dass jener Vorbesitzer die Software nach dem Verkauf nicht mehr nutzt. Käufer müssen also darauf achten, die entsprechenden Nachweise vorgelegt zu bekommen.
Für wen ist Gebrauchtsoftware geeignet bzw. nicht geeignet? 
Gebrauchte Software eignet sich für jedes Unternehmen sowie für jede Behörde. Denn wie beschrieben, werden Standard-Anwendungen von großen Softwareherstellern wie Microsoft gehandelt, die überall benötigt werden. Juristisch betrachtet gibt es keine Einschränkungen, etwa bestimmte Einsatzzwecke betreffend. Vielmehr besteht für Behörden sogar die Pflicht, bei Ausschreibungen auch zweitverwertete Lizenzen zuzulassen.
Stehen für Nutzer von gebrauchter Software auch Patches zur Verfügung? 
Bleibt die Frage nach den Patches, die Hersteller bereitstellen, um neu entdeckte Sicherheitslücken zu schließen oder Fehler zu beheben. Aus eigenem Interesse liefern sie die Patches in fast allen Fällen an alle Anwender kostenfrei aus, um eine mängelfreie und risikolose Nutzung der Software zu gewährleisten. Denn sie möchten den Unmut der Anwender vermeiden, der entsteht, wenn sich bei bestimmten Produkten Fehler häufen und den damit verbundenen Imageschaden.
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