Was bedeutet das konkret?
Mit dem Erwerb einer Softwarelizenz erhält der Käufer das Recht, die erworbene Kopie rechtmäßig zu nutzen – und sie bei Bedarf auch weiterzuverkaufen. Dieses Recht umfasst in der Regel ebenfalls bestehende Update- und Downgrade-Berechtigungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Software ursprünglich auf einem Datenträger oder per Download erworben wurde.
Klauseln in Lizenzverträgen, die einen Weiterverkauf ausschließen sollen, sind unwirksam. Das Urheberrecht verbleibt selbstverständlich beim Hersteller – davon ist der Gebrauchtsoftwarehandel jedoch nicht betroffen. Hier geht es nicht um unzulässige Vervielfältigung oder „Raubkopien“, sondern um die Weitergabe von rechtmäßig erworbenen, aber nicht mehr genutzten Produkten.