Die zentralen Entscheidungen zur Rechtsprechung
Der Handel basiert auf wegweisenden Urteilen, die europaweit für Klarheit sorgen:
- Der digitale Durchbruch (EuGH 2012): Software-Downloads sind physischen Datenträgern rechtlich gleichgestellt. Vertragliche Weiterverkaufsverbote der Hersteller sind gegenüber dem Erschöpfungsgrundsatz unwirksam.
- Bestätigung auf nationaler Ebene (BGH 2013): Der Zugriff auf die Software (z. B. via Key) muss für den Zweiterwerber voll gewährleistet sein.
- Maximale Flexibilität (BGH 2014): Volumenlizenzen dürfen rechtssicher aufgespalten werden. Wir können Ihnen exakt die Anzahl an Lizenzen bieten, die Sie tatsächlich benötigen.